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   VGH Hessen, 11.07.2016 - 3 A 971/15.Z.A   

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https://dejure.org/2016,24199
VGH Hessen, 11.07.2016 - 3 A 971/15.Z.A (https://dejure.org/2016,24199)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.07.2016 - 3 A 971/15.Z.A (https://dejure.org/2016,24199)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 3 A 971/15.Z.A (https://dejure.org/2016,24199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 AsylG, Art 3 EMRK, Art 15 EU-QualifikationsRL
    Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Dagestan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Dagestan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dagestan; Darlegung Gefahrenlage; Innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; Russische Föderation; Sicherheitslage; Terroristische Gewaltakte; willkürliche Gewalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.01.2014 - C-285/12

    Im Unionsrecht ist der Begriff "innerstaatlicher bewaffneter Konflikt" gegenüber

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.2016 - 3 A 971/15
    Dies beurteile sich danach, ob aufgrund der bewaffneten Auseinandersetzungen an denen die Streitkräfte beteiligt sind, tatsächlich das im Urteil "Elgafaji" erstmals ausgearbeitete hohe Niveau bzw. der Verdichtungsgrad willkürlicher Gewalt entstanden sei und der Antragsteller tatsächlich Gefahr laufe, einer ernsthaften individuellen Bedrohung seines Lebens oder seiner Unversehrtheit ausgesetzt zu sein (vgl. (EuGH, Urteil v. 30.01.2014 - C 285/12 Diakité ./. Belgien, [...]; Hailbronner, a. a. O., § 4 AsylG Rdnr. 55, m. w. N.).

    Der Europäische Gerichtshof spricht von einem Aufeinandertreffen entweder der regulären Streitkräfte mit bewaffneten Gruppen oder zwischen zwei oder mehreren bewaffneten Gruppen, ohne dass dieser Konflikt als "bewaffneter Konflikt", der keinen internationalen Charakter aufweist, eingestuft zu werden brauche (vgl. EuGH, Urteil v. 30.01.2014, C-285/12, a. a. O.; Hailbronner, a. a. O., § 4 AsylG Rdnr. 57).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.2016 - 3 A 971/15
    Einzubeziehen sei auch die Qualität und die Erreichbarkeit der lokalen medizinischen Versorgung, von denen die Schwere eintretender körperlicher Verletzungen und ihrer Folgen abhängen könne (vgl. Markard, Die Gefahrenintensität im innerstaatlichen bewaffneten Konflikt, NVwZ 2014, 565 ff., m. w. N.; BVerwG, Urteil v. 14.07.2009 - 10 C 9/08, [...]).
  • VG Köln, 07.12.2023 - 8 K 11835/17

    Asyl Komplettablehnung, PKH-Antrag gestellt, Somalia

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 3 A 971/15.Z.A -, juris, Rn. 7; vgl. auch ebenso VG Halle (Saale), Urteil vom 8. Mai 2018 - 4 A 111/16 -, juris, Rn. 21.
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